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RoHS

Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Die Restriction of Hazardous Substances ist eine von der EU erstellte Richtlinie. Sie schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ein.

Die aktuelle Version der Richtlinie ist die 2011/65/EU oder auch umgangssprachlich die RoHS 2. Sie löst die RoHS 1 bzw. die 2002/95/EG ab. Die novellierte Richtlinie wurde 2011 veröffentlicht und gilt in Deutschland seit Mai 2013. Die RoHS 2 wird in Deutschland mit in Kraft treten der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt. Hauptziel der RoHS und der ElektroStoffV sist die Verwendung von gefährlichen Stoffen, wie Blei, Cadmium oder Quecksilber, in Elektronikgeräten einzuschränken. Durch die Vermeidung bedenklicher Bestandteile sollen außerdem die Umwelt geschützt und die Belastung für den Menschen eingedämmt werden.

Substanzen, welche in der RoHS besondere Erwähnung finden, sind:

  1. Blei (Pb), Einsatz unter anderem bei Lötverbindungen
  2. Quecksilber (Hg), Einsatz unter anderem bei Neigungsschaltern, Quecksilberdampfgleichrichtern
  3. Cadmium (Cd), Einsatz unter anderem bei Nickel-Cadmium-Akkumulatoren
  4. sechswertiges Chrom (Cr+6), Verwendung unter anderem als Bestandteil von Farben und Lacken, Holzschutzmittel.
  5. Polybromierte Biphenyle (PBB), Flammschutzmittel in Kunststoffisolationen
  6. Polybromierte Diphenylether (PBDE), Flammschutzmittel in Kunststoffisolationen

Am 31. März 2015 wurden zusätzlich folgende Stoffe aufgenommen:

  1. Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Einsatz unter anderem als Weichmacher in PVC
  2. Benzylbutylphthalat (BBP), Einsatz unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen
  3. Dibutylphthalat (DBP), Einsatz unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen
  4. Diisobutylphthalat (DIBP), Einsatz unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen

Quelle: http://eur-lex.europa.eu (vollständige RoHS 2 als PDF) sowie de.wikipedia.org

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