Die Prüfplakette für ortsveränderliche Betriebsmittel nach BGI 600 definiert den nächsten Prüftermin für das kontrollierte Gerät. Außerdem kann die Kategorie des entsprechenden Einsatzgebietes K1 oder K2 gekennzeichnet werden. Zwei Größen und Folienarten sowie das Startjahr mit der Jahresfarbe sind frei wählbar.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel besitzen vielseitige Einsatzgebiete, haben jedoch einen entscheidenden Nachteil: Je mehr elektrische Betriebsmittel vorhanden sind, umso höher ist die Chance, dass Fehler bei der Benutzung der Geräte passieren.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt daher fest, dass Arbeitgeber nur Betriebsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die „für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsmäßiger Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“. Um zu verhindern, dass die Geräte in den falschen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, wird eine gut sichtbare Kennzeichnung nach den Anwendungskategorien K1 und K2 empfohlen.
Die Klassifizierung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln soll jedem Mitarbeiter die Wahl des richtigen Gerätes erleichtern, auch jenen ohne elektrotechnische Kenntnisse. Die Kategorien K1 und K2 ordnen den elektrischen Betriebsmitteln entsprechende Einsatzbereiche und Umgebungsbedingungen zu. So werden Gefahrenpotenziale durch fehlerhaft eingesetzte Geräte verringert.
Um die Kennzeichnungen zu verstehen, müssen alle Benutzer unterwiesen werden. Sind nur Betriebsmittel einer Kategorie im Unternehmen vorhanden, kann die Kenntlichmachung entfallen.
Kennzeichnung für Anwendungskategorie | Beispiele für Einsatzbereiche | Beispiele für Einsatzbereiche | Umgebungsbedingung |
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Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Hotels, Küchen, Wäschereien, Labore, Schlossereien, Werkzeugbau, Maschinenfabriken, Automobilbau, Innenausbau, Kfz-Werkstätten, Fertigungsstätten, Kunststoffverarbeitung, gewerbliche Hauswirtschaft, Montagebänder-Serienfertigung, Laboratorien |
Nutzung in Innenräumen bzw. nur mit Einschränkungen im Freien |
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Räume und Anlagen in Landwirtschaft, Stahlbau, Bau- und Montagestellen, Tagebau, Gießereien, Großmontage, Außenarbeiten, Kessel- und Apparatebau, Schwerindustrie, Tagebau, chemische Industrie, Arbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung |
Nutzung in Innenräumen und im Freien |
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Ortsveränderliche Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die im laufenden Betrieb ohne Weiteres bewegt werden können, während sie an Strom angeschlossen sind. Die Geräte besitzen also einen Stecker, wiegen nicht mehr als 23kg und sind nicht fest verbaut. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind zum Beispiel:
Ja. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind auf ihren sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen - das besagt die Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3. Die Prüfung sollte vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Instandsetzung oder Änderung sowie in regelmäßigen Abständen passieren.
Die betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung dokumentiert die Prüffristen. Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 gehen von einem Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monaten, aus. Bei einer festgestellten Fehlerquote von weniger als 2 Prozent können sich die Fristen auch verlängern. Folgende Maximalwerte enthält die DGUV Vorschrift 3 zusätzlich:
Sollte das betroffene elektrische Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß geprüft worden sein, können im Schadensfall hohe Kosten anfallen.
Prüfen dürfen aussschließlich Elektrofachkräfte. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) die Prüfung vornehmen. Die EuP muss allerdings von einer Elektrofachkraft beaufsichtigt werden, außerdem müssen geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen. Die elektrotechnisch unterwiesene Person befindet sich bereits „unter der Aufsicht“ der Elektrofachkraft, wenn die Fachkraft bei Problemen oder Fragen kurzfristig zur Verfügung steht. Sie muss die Prüfungen nicht zusammen mit der unterwiesenen Person vornehmen.
Die Einzelgerätprüfung umfasst laut der DGUV Vorschrift folgende Prüfschritte:
Alle Ergebnisse der Prüfung in Form eines Prüfprotokolls, handschriftlich oder digital, zu dokumentieren (Punkt 5). Die Protokolle sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Zur Kennzeichnung erfolgreich geprüfter ortsveränderlicher Betriebsmittel eignen sich Prüfplaketten, K1 und K2 Aufkleber sowie Kabelkennzeichen. Sie zeigen dem Benutzer, wann zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung ansteht. Zusätzlich wird die Klassifizierung (K1, K2) nach Einsatzbereich durch die Prüfplaketten erklärt.
Werden alle Vorschriften zur richtigen Benutzung, zu Fristen, Prüfungen und Kennzeichnung eingehalten, wird das Gefahrenpotenzial deutlich gesenkt.