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Prüfplaketten DIN EN 15635

Sichtprüfungen an Regalen

Bei der vorgeschriebenen "Sichtprüfung" oder "Sichkontrolle" werden unter anderem der allgemeine Zustand, die Vollständigkeit des Prüfobjektes sowie Befestigung, Schutzwirkung und Oberfläche des Gegenstandes kontrolliert. Oft wird auch eine Funktionsprüfung vorgenommen. Treten Mängel auf, sind Protokolle auszufertigen. Die protokollierten Aussage sind dabei subjektiv und hängen vom Wissens- und Erfahrungsgrad des Prüfbeauftragten ab. Nichtsdestotrotz ist die prüfung eine wesentliche Maßnahme zur Minimierung von Risiken und Gefahren für den täglichen Umgang mit Regalen.

Vor allem in Baumärkten, Getränkemärkten sowie im Baustoff-, Möbel- oder Reifenhandel findet man Regalanlagen. Dabei gibt es unterschiedlichste Arten von Regalen. Je nach Warenbeschaffen gelten speziellen Anforderungen. Die bekanntesten Regale sind Palettenregale sowie Fachbodenregale und Einschubregale. Weitere Arten sind Verschieberegale (in Büros und Archiven) oder Kragarmregale (in großen Industrielagern).

Regale haben sich in den letzten Jahren zu einem immer großer werdenden Risikofaktor entwickelt. Um immer mehr Ware auf kleiner Grundfläche unterzubringen, steigen die Regalhöhen immer weiter an. Somit steigt auch bei Aus- und Einlagevorgängen die Chance des Um- oder Einsturzes, da dort viele Kräfte in alle Richtungen auf das Regal einwirken. Auch Stapler stellen durch Anstoßen an Regale eine immense Gefährdung dar. Aber auch normale Abnutzung und andere Umwelteinflüsse nagen an der Regalstabilität.
Weitere Gefährungsfaktoren sind:

  • falsche montierte Regalanlagen, z.Bsp. mit Lotabweichung
  • Regalüberlastung oder einseitige Belastung sowie überstehende Lasten
  • Schädigungen an Trägern und Regalböden
  • enge Regalgänge und Hindernisse im Verkehrsweg
  • fehlende Bodenkennzeichnungen und defekter Anfahrschutz und Eckschutz
  • fehlende Durchschubsicherungen und Sicherungsstifte
  • angefahrene Träger, Stützen und Aussteifungselemente u.v.m.

Alle diese Faktoren lassen das Unfallrisiko steigen. Regalbeschädigungen beeinträchtigen die Tragfähigkeit und bringen die eingelagerten Ware als auch Menschenleben in Gefahr.

Um dieses Riskio in Betrieben zu minimieren, schreibt die Norm DIN EN 15635 wöchentliche Sichtkontrollen vor. Eine Risikoanalyse mit einer Gefährdungsbeurteilung ist anzufertigen, sobald größere Prüfintervalle festgelegt werden. Die Analyse und Beurteilung muss für einen eventuell eintretenden Schadensfall erarbeitet und aufbewahrt werden. Sichtkontrollen sind nicht durch den Sicherheitsbeauftragten des Betriebes durchzuführen. Erledigen kann das nur eine beauftragte, nach § 12 ArbSchG unterwiesene Person.
Bei der Sichtprüfung werden nur die Regalelemente untersucht, von denen ein erhöhtes Risiko zu erwarten ist. Der beauftragte Prüfer ist verpflichtet, eine Liste mit allen festgestellten Mängeln anzufertigen, die im Anschluss nach Dringlichkeit der Behebung sortiert wird. Mängel werden nach Rücksprache mit dem Regalprüfer kurzfristig oder im Rahmen einer regelmäßigen Wartung beseitigt, um mögliche Unfälle zu verhindern. Gegebenfalls kann auch der Hersteller herangezogen werden.

Sichtprüfungen richtig kennzeichnen

Um die Ergebnisse der Sichtprüfung für die Regalprüfer und Regalanwender kenntlich zu machen, gibt es spezielle Plaketten.
Mit der Vorort-Kennzeichnung „Sichtprüfung bestanden“ und „Sichtprüfung nicht bestanden“ durch Aufkleber, ist für alle Mitarbeiter, die am Regal oder an anderen Betriebsmitteln arbeiten, der Zustand ersichtlich. Je nach Aufkleber-Aussage, wissen Angestellten, ob sich Regale oder Betriebsmittel nach einer durchgeführten Sichtprüfung in ordnungsgemäßem Zustand befinden. Weist das Regal lt. Aufkleber kleine Mängel auf, ist Vorsicht geboten! Die auftretenden Mängel sind laut der Prioritätenliste noch zu beheben.  verfügen über ein kleines Beschriftungsfeld, welches mit Datum der Kontrolle und Unterschrift des Prüfers versehen wird.

Neben regelmäßigen Sichtkontrollen unterscheidet die DIN EN 15635 noch zwischen sofortiger Meldungen und Experteninspektion.

Sofortige Meldung

Festgestellte Mängel werden mit der "sofortigen Meldung" an den Verantwortlichen im Unternehmen und an alle Mitarbeiter mit einer formalen Anweisung vorgenommen.

Experteninspektion

Die DIN 15635 schreibt mindestens einmal jährlich eine Experteninspektion vor. Dazu sind umfassende Kenntnisse über Regale erforderlich. Diese Voraussetzungen werden z. B. von ausgebildeten Regalmonteuren der Regalhersteller, Wartungsfirmen oder extra dafür ausgebildete Mitarbeiter in Ihrer Firma erfüllt. Prüfen darf nur, wer der den arbeitssicheren Zustand der Arbeitsmittels beurteilen kann. Diese Befähigung erreicht man durch eine fachlichen Ausbildung und ausreichende Kenntnisse über Regale sowie durch einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Für die Expertenprüfung von Regalen, die laut DIN EN 15635 min. 1x pro Jahr durchgeführt werden soll, sind folgende Plaketten zur bestandenen Inspektion zu verwenden: "Prüfplakette für Lagereinrichtungen und Lagergeräte DIN EN 15635"

Verschiedene Gefahrenstufen der festgestellten Regalmängel laut DIN EN 15635, können mit Aufkleber mit einer grünen, orangenen oder roten Gefahrenstufe gekennzeichnet werden: "Regalkennzeichnung mit festgestellter Gefahrenstufe nach DIN EN 15635"

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