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Prüfplaketten BetrSichV

Um Arbeitsunfälle möglichst zu verhindern, müssen regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und Geräten stattfinden. Dazu wurde durch die Bundesregierung die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erlassen. Demnach heißt es, dass die Arbeitsmittel, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen. Nach der Einführung der BetrSichV gibt es keine festgelegten regelmäßigen Prüffristen mehr. Diese müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Um einen Nachweis der durchgeführten Prüfung an jeweiligen Geräten / Anlagen vor Ort zu dokumentieren, werden die Prüfplaketten nach BetrSichV verwendet. Auf der Prüfplakette wird das Prüfdatum mit einer Lochzange oder einem Folienstift festgehalten, um die Übersicht über die bevorstehenden Prüftermine zu behalten.

Die durch die Bundesregierung erlassene Betriebssicherheitsverordnung wird durch die technischen Regelungen der Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.

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