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Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Diese Richtlinie gilt für:

  1. Maschinen
  2. auswechselbare Ausrüstungen
  3. Sicherheitsbauteile
  4. Lastaufnahmemittel
  5. Ketten, Seile und Gurte
  6. abnehmbare Gelenkwellen
  7. unvollständige Maschinen.

Anzuwenden ist diese Richtlinie von Maschinenherstellern, Maschinenimporteuren (Maschinen aus Nicht-EU), Maschinenherstellern sowie Unternehmen, welche Maschinen umbauen (z.B. zur Leistungssteigerung).

Hier gelangen Sie zur vollstädnigen Maschinenichtlinie 2006/42/EG als PDF auf eur-lex.europa.eu .

Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf baua.de (PDF).

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