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DGUV Vorschrift 70

Die DGUV V70 gilt für Fahrzeuge im Sinne von maschinell angetriebenen, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge sowie auch der fahrzeugtechnische Teil von Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind.

Die aktuelle Norm finden Sie in voller Länge als PDF auf dguv.de.

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