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DGUV Information 208-016

Diese Handlungsanleitung wendet sich hauptsächlich an Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitstellen oder selbst benutzen. Diese DGUV beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?
  • Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs berücksichtigen?
  • Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?
  • Was ist beim Umgang mit Leitern und Tritten zu beachten?
  • Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
  • Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?

Quelle und vollständige PDF der DGUV Information 208-016 finden Sie auf dguv.de.

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